Organisatorisches

  • Durch Aushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website ist sichergestellt, dass alle Mitglieder die Möglichkeit haben, sich ausreichend zu informieren.
  • Die Abteilungsleiter, Trainer und Übungsleiter sind über die entsprechenden Regelungen informiert.
  • Die Einhaltung der Regelungen wird überprüft. Nicht-Beachtung kann einen Platzverweis zu Folge haben

 

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln, Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

  • Wir weisen darauf hin, dass beim Zu- und Abgang vom Sportgelände der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden soll. Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
  • Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Abklatschen, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Die Mitglieder werden darauf hingewiesen die Hände vor Aufnahme und nach Abschluss des Trainings zu desinfizieren. Desinfektionsmaterial ist vorm Ballraum aufgestellt.
  • Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
  • Hoch frequentierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden alle 3 Stunden desinfiziert – hierbei ist geregelt, wer die Reinigung übernimmt.
  • Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht.
  • Die Trainingsgruppen bestehen – nach Möglichkeit – immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Diese Angaben werden den Abteilungsleitern (diese dem 1. Vorstand) zur Archivierung zugeleitet.
  • Die Ausübung des Sports kann in allen Sportarten wieder mit Körperkontakt erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass in festen Trainingsgruppen trainiert wird. Unter „festen Trainingsgruppen“ werden im organisierten Sportbetrieb vorhandene Mannschaften, Kursgruppen etc. verstanden. Der Trainingsbetrieb mit Körperkontakt in losen, nicht auf einen klar definierten Personenkreis beschränkten und von zur Kontaktnachverfolgung nicht erfassten Personen ist nicht zulässig
  • Die gemeinsame Nutzung von Sportgeräten/Bällen ist wieder erlaubt – allerdings sind die Geräte/Bälle vor und nach dem Training zu desinfizieren (= Flächendesinfektionsmittel sind im Ballraum einschl. Wanne vorhanden).
  • Übungen mit Bällen erfolgen nur mit Fußkontakt, keine Ballberührung mit den Händen (außer Torwart). Ein- und Zuwürfe sind nicht Gegenstand der Trainingsformen. Kopfbälle sind o. k. wenn vom Torwart der Ball zugeworfen oder mit dem Fuß geschlagen wird
  • Trainingslaiberls können nur genutzt werden wenn entweder der Spieler diese mitbringt und wieder mitnimmt (= feste Zuordnung) oder der Trainer/Betreuer diese unter Verwendung von Einmalhandschuhen einsammelt, mit nimmt und bei 60 ° wäscht..
  • Fahrgemeinschaften sind wieder erlaubt. Sollten Personen nicht nur des eigenen Haushalts mitfahren, wird das Tragen eine Mund-Nasen Bedeckung angeraten. Die Anreise erfolgt bereits in Sportkleidung.
  • Während der Trainings- und Sporteinheiten (inkl. bei Wettkämpfen) sind Zuschauer untersagt.
  • Duschen und Umkleiden sind wieder geöffnet. Bei der Nutzung ist auf die Abstandsregel zu achten; in den Kabinen gilt grundsätzlich Maskenpflicht. Um dies zu gewährleisten sollen maximal 4 Personen gleichzeitig die Dusche benutzen. Die Nutzung der Kabinen ist auf maximal 10 Personen (Kabine 4 8 Personen) begrenzt.
  • Sanitäranlagen (z. B. WC) stehen zur Verfügung. In diesen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen einmal täglich gereinigt.
  • Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.
  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
  • Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
  • Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten bis zu 100 Personen sind wieder erlaubt. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass der Mindestabstand eingehalten und jeder Körperkontakt vermieden wird.
  • Trainingsspielbetrieb – da u. U. dieser sukzessive für die verschiedenen Sportarten wieder zugelassen wird und jeder Verband hierzu spezielle Regelungen erlässt – sind diese jeweils als Anlagen zum Hygieneschutzkonzept des TuS angefügt. Für die spezielle Umsetzung und Beachtung der vorgegebenen Regelungen ist die jeweilige Abteilung in Abstimmung mit dem Hygieneschutzbeauftragten verantwortlich.
  • Wird die Anwesenheit des Hygieneschutzbeauftragten bei derartigen Veranstaltungen gefordert und es ist ihm nicht möglich anwesend zu sein, übernimmt der Abteilungsleiter oder ein von ihm Beauftragter diese Stelle ein.

 

 

 

 

 

 

Großkarolinenfeld, 05.08.2020